Patientenliege

Gesetzliche Krankenversicherung

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Naturheilkundliche Medizin

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Wahlleistungen

Kosten

Die hausärztliche und schulmedizinische Basisdiagnostik und Behandlung werden zur Zeit von allen gesetzlichen Krankenkassen (zunehmend eingeschränkt) übernommen.

Weitere Leistungen wie zusätzliche Check-ups, erweiterte Laboruntersuchungen, Naturheilkunde, Akupunktur, Reisemedizinische Beratung und Reiseimpfungen sind Privatleistungen, die von vielen gesetzlichen Krankenkassen mit Zusatzverträgen (je nach Vertrag) nachträglich erstattet werden.

Für Akupunktur, Wunschleistungen und naturheilkundliche Behandlungen berechnen wir die Kosten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Private Krankenkassen und private Zusatzversicherungen übernehmen diese Kosten meistens ganz oder teilweise. Unabhängig von einer Erstattung sind die Kosten in voller Höhe zu bezahlen.

Hausarztprogramm

Hausarztvertrag

Wir möchten Sie über die vereinfachten und verbesserten Gesundheitsleistungen der hausarztzentrierten Patientenversorgung (HzV) informieren. 

Fast alle Krankenkassen geben Ihnen die Möglichkeit, sich in diesen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV) einzuschreiben, den so genannten Hausarztvertrag. Mit Ihrer Teilnahme an diesem Vertrag sichern Sie sich die bestmögliche hausärztliche Versorgung durch unsere Praxis. 

Diese Verträge bieten uns Hausärzten auch eine verbesserte Vergütung, die uns dadurch erweiterte Behandlungs- und Versorgungsleistungen ermöglichen. So profitieren Sie  zB von einem Check-up alle 2 statt alle 3 Jahre.

Welche Vorteile haben Sie als Patient von der HzV?

Die teilnehmenden Hausärzte müssen eine über das übliche Maß hinausgehende Qualität in der Ausbildung, Versorgung und Ausstattung nachweisen. Diese Qualität kommt Ihnen als Patient zugute. Der Hausarzt erhält alle erforderlichen Befunde und Informationen. Bei ihm laufen die Fäden zusammen, er kann Ihre Behandlung optimieren und behält den Überblick.
Einige weitere Vorteile:

  • bessere Vorsorge- und umfangreichere Präventionsleistungen 
  • Medikamentenmanagement
  • Kontrolle des Impfstatus 

Was bedeutet das für Sie?

Bei allen Problemen gesundheitlicher Art konsultieren Sie zunächst Ihre Hausarztpraxis. Dort wird gemeinsam mit Ihnen entschieden ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.  

Können Sie in der HzV auch andere Ärzte ohne Überweisung aufsuchen?

Im Notfall können Sie wie bisher andere Ärzte ohne Überweisung aufsuchen.                                                                                                                                                             Überweisungen zu augenärztlichen, frauenärztlichen oder kinderärztlichen Vorsorge-Untersuchungen sind nicht erforderlich.                                                                                                      Für Facharztbesuche benötigen Sie vertragsgemäß eine Überweisung.

Wo kann ich mich in den Hausarztvertrag einschreiben?

Bitte melden Sie sich an der Anmeldung unserer Praxis. Unsere Mitarbeiterinnen  werden Ihnen gerne bei allen Fragen behilflich sein. Gerne können Sie die Einschreibeunterlagen für die HzV mit nach Hause nehmen und in aller Ruhe durchlesen.

Was geschieht nach der Einschreibung?

Ihre Einschreibeunterlagen werden wir an die Krankenkasse weiterleiten. Im Normalfall erhalten Sie zeitnah eine Bestätigung. Ihre notwendigen Behandlungen in der Hausarztpraxis laufen selbstverständlich unverändert weiter.

Dauer und Kündigung Ihres Hausarztvertrages:

Ihr Hausarztvertrag läuft zunächst 12 Monate und verlängert sich danach automatisch. Er kann jederzeit gekündigt werden.

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Check-up 35

Alle 3 Jahre, im HzV alle 2 Jahre mit erweitertem Leistungsspektrum: Ausführliches Gespräch, Klinische Untersuchung (Ganzkörperstatus), Blut-Untersuchungen (Glukose, Gesamtcholesterin, im HzV mit komplettem Lipidprofil), Urin-Untersuchungen (auf rote und weiße Blutkörperchen, Eiweiß, Glukose, Nitrit)

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Hautkrebs­screening

In der gesetzlichen Krankenversicherung können Frauen und Männer ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre ein Hautkrebsscreening durchführen lassen. Sie können in unserer Praxis gern einen Termin dafür vereinbaren.

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DMPs (Asthma, COPD, Diabetes, KHK)

Dazu gehören: Diabetesspezifische Anamnese und körperliche Untersuchung, Blutdrckmessung, Messung Körpergewicht, Blutentnahme.

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Jugendschutz­untersuchungen

Prävention und Vorsorge für Jugendliche . Einige Kinder gehen ab einem bestimmten Alter nicht mehr so gerne zum Kinderarzt, weil sie sich zu „groß“ dafür fühlen. Aus diesem Grund bieten wir Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der J1, J2 und Jugendschutzuntersuchungen an.

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Verkehrsmedizin

Ausführliche Anamnese und körperliche Untersuchung – alle verkehrsmedizinische Untersuchungen gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FEV) in nur einem Termin. Zusätzlich vereinbaren Sie bitte einen Termin zur augenärztlichen Untersuchung mit Sehtest.

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Labor ?

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen - auch über die erstattungsfähigen Untersuchungen hinaus. Unsere Laborpartner Schottdorf und Kyber bieten alle Labortests an, die wir benötigen und rechnen ggfs. direkt mit Ihnen ab. Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin zur ausführlichen Beratung bei Dr. Frey.

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Reiseberatung und -Impfung

Wir beraten Sie gern vor Ihrer nächsten Reise. Zum Beispiel über empfohlene bzw. vorgeschriebene Impfungen, Malaria- sowie Thromboseprophylaxe.

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Natur­medizin

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Akupunktur

Beschreibung

Neuraltherapie

Beschreibung

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Ultraschall- und Bemerbehandlung

Beschreibung

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Eigenblutbehandlung

Beschreibung

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Kinesiotape

Beschreibung

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Beschreibung

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Vitaminkuren und Aufbauinfusionen

Beschreibung

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Beschreibung

Praxis Dr. Claudia Frey

Karwendelstr. 11 82299 Türkenfeld Telefon 08193 8096